Falls Sie diesen nicht installiert haben, können Sie die Formulare drucken, ausfüllen und sodann per E-Mail (info@anwalt-bot.de) oder Fax (02041-380 6002) an uns senden.
Hier finden Sie Hinweise zu dem Thema, wie Ihre Daten bei uns verarbeitet werden. Selbstverständlich werden diese nur für die Bearbeitung des Mandats genutzt.
Hier finden Sie unser Vollmachtsformular. Eine Vollmacht wird insbesondere im anwaltlichen Bereich benötigt, um sich als Ihr Bevollmächtigter gegenüber Dritten ausweisen zu können.
Bitte füllen Sie den Mandantenbogen so vollständig wie möglich aus. Dieser ermöglicht uns insbesondere eine schnelle Kontaktaufnahme, sofern Ihre Kontaktdaten vollständig mitgeteilt werden.
Falls Sie ein Grundstück (bebaut oder unbebaut) erwerben oder veräußern möchten und mich mit der Anfertigung des Vertragsentwurfs beauftragen wollen, nutzen Sie bitte dieses Formular, um mir die wichtigsten Eckpunkte des Vertrages mitzuteilen.
Falls Sie kein Grundstück, sondern eine Eigentumswohnung erwerben oder veräußern möchten, nutzen Sie bitte dieses Formular.
Um das Gründungsprotokoll für Ihre Firmengründung vorbereiten zu können, benötige ich einige Informationen. Diese können Sie mir mit Zuhilfenahme des Formulars mitteilen. So werden meist weitere Nachfragen unnötig und die Beurkundung kann schneller erfolgen.
Falls Sie ein Grundstück in Polen veräußern oder erwerben wollen und jemanden dazu beauftragen möchten, um nicht selbst nach Polen fahren zu müssen, nutzen Sie bitte das folgende Formular. Die Angaben werden für die Anfertigung der Vollmacht benötigt.
Falls Sie eine Wohnung in Polen veräußern oder erwerben wollen und jemanden dazu beauftragen möchten, um nicht selbst nach Polen fahren zu müssen, nutzen Sie bitte das folgende Formular. Die Angaben werden für die Anfertigung der Vollmacht benötigt.
Falls Sie eine Erbschaft in Polen ausschlagen wollen und jemanden dazu beauftragen möchten, um nicht selbst nach Polen fahren zu müssen, nutzen Sie bitte das folgende Formular. Die Angaben werden für die Anfertigung der Vollmacht benötigt.